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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 721581 | ||
Datum | 13.04.2012 19:58 MSG-Nr: [ 721581 ] | 57294 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Mir fällt da spontan die Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter in Rheinland-Pfalz ein, insbesondere § 12 ff. In der Tat sind das schon ganz nette Summen. Nur wird damit nach wie vor ein Aufwand entschädigt, den auch der Ortsbürgermeister ohne sein Wahlamt nicht hätte... Büro, -material, Telefon, Fahrten.... Ob der Bürgermeister von dem, was von der Aufwandsentschädigung "zufällig" übrig bleibt, noch Leben kann, wage ich dann aber mal zu bezweifeln. Daß er aufgrund des mit dem Amt des Ortsbürgermeistern verbundenen Zeitaufwandes wohl kaum Zeit haben wird, den "Gewinn" auszugeben, steht dann auf einem anderen Blatt.. ;-) Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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