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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 722038 | ||
Datum | 17.04.2012 21:47 MSG-Nr: [ 722038 ] | 57546 x gelesen | ||
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Hallo und vielen Dank für die Antwort und Respekt für die Offenheit. Für mich ist das ein empfehlenswerter Beitrag - ich hoffe, Du bist auf dem Klageweg erfolgreich. Ähnliche Probleme kenne ich z.B. auch aus der Elternzeit und dem "Zuflussprinzip": Fährt man z.B. Notarzt in Bayern, dann wird Quartalsweise abgerechnet. Hat man ein Jahr Elternzeit, dann fallen trotzdem die letzten Quartalszahlungen genau in den Zeitraum des Elterngeldes und laut Familienkasse MUSS dann vom Elterngeld abgezogen werden. Es zählt alleine der Zeitpunkt des Eintreffens der Zahlung. Man dreht sich im Kreis - ohne Ausweg. Mein aktuelles Lieblingszitat: "Der Brand im Kernreaktor blieb unentdeckt, da die Brandmeldeanlage nachts abgeschaltet war und es keinen Verantwortlichen für den Reaktor gab." | ||||
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