Hallo Forumsteilnehmer,
wir haben demnächst eine Übung an einer Schule in unserem Einsatzgebiet eine Feuerwehrübung in Zusammenhang mit der halbjährlichen Evakuierungsübung geplant.
Nun tauchte in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob es möglich wäre, Schüler aus dem ersten Stock des Schulgebäudes über Steckleitern zu retten.
Mir ist klar, dass dies eine heikle Sache ist, aber bevor hier geantwortet wird, bitte ich, weiter zu lesen!
1. Es wird zwar immer behauptet, es stünde in der UVV Feuerwehren, dass "Schüler nicht an Feuerwehrübungen teilnehmen" dürfen. Ich finde allerdings bei noch so genauem Durchlesen keinen einzigen (!) Hinweis darauf! Vielleicht kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen. Ich habe mittlerweile schon bei so vielen Dingen festgestellt, dass diese unhinterfragt einfach übernommen werden, ohne dass jemand es nachprüft, nur weil dies mal jemand behauptet oder einfach so in den Raum gestellt hat.
2. Im Merkblatt "Feueralarm in der Schule" (GUV 57.1.44 bzw. GUV-SI 8051) findet sich dazu überhaupt kein Hinweis!
3. Lediglich im Merkblatt "Verhalten in Schulen bei Bränden und sonstigen Gefahren" des Bayerischen Innenministeriums wird unter Punkt 3.3 erwähnt: "Schüler dürfen an der Feuerwehrübung jedoch nicht teilnehmen (Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr)". Hier wird aber wieder auf die UVV Feuerwehren verwiesen, wo ich - wie ich unter Punkt 1 bereits erwähnt hatte - allerdings keinen Hinweis gefunden habe. Also stimmt die Berufung auf die UVV Feuerwehren in diesem Falle auch nicht.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen, eine Grundlage zu finden, wo das wirklich schwarz auf weiß und verlässlich steht!
Sollten wir diese Übung mit Personenrettung durchführen, dann selbstverständlich nur, wenn jede einzelne Person mit dem korrekten Rettungsknoten gesichert und von einem Feuerwehrdienstleistenden auf der Leiter unterhalb der zu rettenden Person begleitet wird.
Der Ablauf der Übung wird zwei Wochen vorher in der Lehrerkonferenz mit allen Beteiligten durchgesprochen. Wenn es sein muss, könnten wir auch in der/den betreffende(n) Klassen, die evtl. "gerettet" werden sollen, eine Vorinformationsstunde bzw. evtl. auch Gewöhnungsübungen machen.
Sollten Zweifel an der rechtlichen Durchführbarkeit bleiben, werden wird dies natürlich berücksichtigen und die Übung entsprechend anpassen.
Ich hoffe auf verlässliche Antworten!
Mit kameradschaftlichem Gruß
Marco Heine
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