Geschrieben von Mario R.unsere Abrechnungsstelle hat uns heute darauf aufmerksam gemacht, dass PKW-Brände kostenpflichtig abzurechnen sind, wenn das betreffende Fahrzeug in Betrieb ist. Dies steht so auch im SächsBRKG. §69 Abs.2 Ziffer 2. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass Brandeinsätze kostenfrei sind wenn kein Vorsatz oder besondere Gefährdung einer Anlage vorliegt.
Tja. Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung oft ungemein...
Geschrieben von Mario R.Was habt Ihr für Erfahrungen bezüglich einer Kostenpflichtigen Abrechnung bei PKW-Bränden gemacht. Bei uns war dies bisher Kostenfrei.
Wenn die o.g. Passage schon immer so drin stand, dann hat da in der Vergangenheit schlicht jemand geschlafen...
Gemeinden sind grundsätzlich dazu angehalten, wirtschaftlich und sparsam zu haushalten. Dies schließt auch ein, dass man Einnahmen wo dies vorgesehen ist auch immer realisiert. Und es ist mir da auch egal, was der Autofahrer so denkt. Denn in 90% der Fälle ist das ein Fall für die Versicherung. Und warum soll die Allgemeinheit = Steuerzahler die Kosten für diese Einsätze übernehmen.
In Ba-Wü beispielsweise war in der Tat bis zur aktuellen Novelle des FwG der Einsatz bei Bränden von Kraftfahrzeugen kostenlos (im Gegensatz zu Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen). Dies wurde nun geändert, so dass auch hier Rechnungen gestellt werden.
Und die Änderung wurde derart umgesetzt, dass nun nicht nur Brände, sondern auch Einsätze nach Verkehrsunfällen zur Menschenrettung kostenpflichtig sind, da die Kostenpflicht generell aus der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs entsteht und nicht auf Brände beschränkt ist.
Natürlich ist das i.d.R ein Fall für die Kasko- oder die Haftpflichtversicherung. Außer möglicherweise beim Fahrer selbst nach einem Unfall. Denn hier greift die Haftpflicht i.d.R. nicht, so dass der Fahrer, wenn er auch Verursacher ist, die Kosten für seine Rettung durch die Feuerwehr selbst targen müßte (es sei denn er hat eine Unfallversicherung, die Bergungskosten abdeckt).
Grund für diese Änderung war eben, dass gerade Gemeinden an Autobahnen diese Kosten tragen mußten die teilweise erhebliche Ausmaße hatten. Und (s.o.) warum soll dies aus Steuermitteln geschehen, wenn es auch der Verursacher tragen kann weil er eben eine besondere Gefährdung verusacht.
Ach ja. Was bei Bränden ab und an mal spannend ist, ist die Definition "aus dem Betrieb". d.h. es sind ggf. auch Brände kostenpflichtig, wenn das Fahrzeug schon geparkt ist, die Ursache selbst aus dem Betrieb beruht (z.B. festgesessene und deshalb heißgelaufene Bremse).
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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