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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandmeister vom Dienst | 30 Beiträge | ||
Autor | Jann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen | 723584 | ||
Datum | 04.05.2012 11:33 MSG-Nr: [ 723584 ] | 14444 x gelesen | ||
Moin, im Internet bin ich auf das System BvD (Brandmeister vom Dienst) gestoßen. Laut diesem Konzept hat eine Führungskraft aus einem Stadtgebiet zb. im Wöchentlichen Rhythmus diesen Dienst. Hierbei fährt er jeden Einsatz an und leitet diesen auch. Nun meine Frage: Beißt sich dieser Dienst nicht mit den Niedersächsischen Brandschutzgesetz? laut BSG hat der OBM bzw. sein stv. sobald sie an die Einsatzstelle kommen automatisch die Einsatzleitung. Wenn nun der BvD Zugführer in der Feuerwehr A ist und als BvD zur Feuerwehr B fährt, kann er dann als Einsatzleiter fungieren oder ist die Einsatzleitung trotz des Systems rechtlich beim OBM der Feuerwehr B. ps: Natürlich beides Feuerwehren aus einer Gemeinde bzw. Stadt. www.feuerwehr-bingum.de www.jugendfeuerwehr-bingum.de | ||||
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