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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Umfang von Hydrantenpläne - war: Erfassung Wasserentnahmestellen via . | 39 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 723751 | ||
Datum | 05.05.2012 16:06 MSG-Nr: [ 723751 ] | 11728 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Wobei die Frage ist was an den Infos über die Druchmesser der Leitungen und die Zoneneinteilung so schutzwürdig sein kann. Henning meinte vor allem die Leitungsführung (und die Zoneneinteilung die ja dazu gehört). Ich bin kein Freund von "Security by obscurity". Beim Schutz kritischer Infrastrukturen kann etwas geheimhaltung aber zumindest nicht schaden. Es gibt ja durchaus auch nicht nur als geschützte Bauten erreichtete Trinkwasserbrunnen und Hochbehälter. Es gibt auch welche, die nicht als solche gekennzeichnet sind, teilweise sogar "getarnt" sind, teilweise auf amtlichen Luftbildern retuschiert wurden. (Das scheint örtlich aber teilweise recht unterschiedlich gehandhabt zu werden) Da muss nicht unbedingt der Verlauf von großen Versorgungsleitungen öffentlich ersichtlich sein. Grüße Manuel | ||||
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