Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | HLF ohne Material für Wasserentnahme offenes Gewässer? | 84 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 726544 |
Datum | 04.06.2012 13:25 MSG-Nr: [ 726544 ] | 47469 x gelesen |
1. Wasserentnahmestelle
2. Wochenende
Löschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Tragkraftspitzenanhänger
Löschgruppenfahrzeug
Atemschutzgeräteträger
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Schlauchtragekorb
2. Sicherheitstechnische Kontrolle gemäß MPG
Löschgruppenfahrzeug
1. Wasserentnahmestelle
2. Wochenende
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Wärmebildkamera
1. Wasserentnahmestelle
2. Wochenende
Geschrieben von Anton K.Bei uns wurde dann noch gelehrt, dass an WE die stärkste Pumpe stationiert werden soll. Also lieber LF als 2 TSF. Und das würde ich auch heute noch so machen.
Darüber kann man jetzt philosophieren... ;-)
Gerade bei Euch in Bayern wo TSF gerne ohne PA daher kommen wäre es vielleicht sinnvoller, die beiden motorisierten TSA zur Fassadenwäsche (denn mehr sit das dann nicht) an der WE-Stelle zu verbrauchen, und das LF mit 4 AGT, PA, STK, WBK,... an der eigentlichen BRandstelle einzusetzen.
Geschrieben von Anton K.Wenn LF an der Wasserentnahmestelle benötigt wird, dann Entladung der Löscharmaturen an der E-Stelle und dann Abmarsch zur WE-Stelle.
Das galt
a) für den zunächst mal "Ein-Fahrzeug-Einsatz" im Erstchlag.
b) wenn dieses Fahrzeug auch noch die WE offenes Gewässer wählen mußte und diese auch noch selbst durchführen mußte.
c) als die zur Entnahme vorgesehenen "Löscharmaturen" wie im Leistungsabzeichen Bronte aus 2 Schlauchhaspelb, 3 Strahlrohren, 3 Handscheinwefern und zwei Feuerwehräxten bestand. Wenn ich da heute noch alles andere entnehmen muß, was ich gerne vorne an der Einsatzstelle hätte (angefangen von der SiTr-Ausstattung über die SanAusstattung mit Sauerstoff und AED, WBK, Leitern,...), dann bin ich sehr sehr lange mit Ausladen beschäftigt (haben den Vorteil, dass ich danach gleich noch die Geräteräume feucht auswischen kann) und hoffe, dass in dieser Zeit vielleicht ein zweites Löschfahrzeug gleich welcher Art eintrifft und die WE für mich erledigt... ;-)
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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