Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | HLF ohne Material für Wasserentnahme offenes Gewässer? | 84 Beiträge |
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 726570 |
Datum | 04.06.2012 14:56 MSG-Nr: [ 726570 ] | 46975 x gelesen |
Einsatzleiter
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Tragkraftspitzenanhänger
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
Geschrieben von Bernd S.Stellt sich mir die Frage, warum eine EL ein HLF zur offenen Wasserentnahme bestellt, am Besten noch auf Strassenfahrgestell.
Bei uns wird (soweit ich weiß) alles von TSA bis HLF 20 als "TSA-Äquivalent" geführt, das heißt, das Fahrzeug kann saugen, pumpen, fördern, abgeben. Quasi "Löschfahrzeug-Basics". Wenn man jetzt konsequent ist - und ich hoffe das ist man - dann wird das bei diesem Fahrzeug auf null gesetzt. Nun konstruiere ich ein Beispiel:
Die Wehr ist bereits im Einsatz, nur das Reserve-HLF steht noch am Standort. Jetzt läuft ein Alarm zwecks Papierkorbbrand (Stichwort B1) auf. Dafür sind im Rechner gewisse Mittel vorgesehen: X00l Wasser, Y PA, etc., und eben ein TSA-Äquivalent. Folge: Es wird zuerst ein TSA-Äquivalent gesucht. Im eigenen Ort nicht mehr vorhanden => Es kommt z.B. eine Hängerwehr von außerhalb. Und für das Wasser, PA, etc. kommt dann das Reserve-HLF dazu. Ergo ist das Reserve-HLF völlig widersinnig, weil nur wegen des fehlenden Ansaugmaterials eine zusätzliche Wehr alarmiert wird.
Etwas anderer Verlauf: Es wird zuerst ein TSA-Äquivalent gesucht. Im eigenen Ort nicht mehr vorhanden => Es kommt z.B. HLF 20 von außerhalb. Das bringt alles mit, was für den Einsatz notwendig ist. Ergo ist das Reserve-HLF unnötig, weil zwar noch am Standort, aber nicht mal für einen B1 im Alarm disponiert.
Bevor jetzt einer sagt "Aber der Disponent kann ja wissen, dass da nur die Saugschläuche fehlen, und das dann ändern":
a) Er kann es wissen - muss er aber nicht.
b) Die übrige Wehr ist schon unterwegs. D.h. es läuft schon ein größerer Einsatz. Ob er da dann noch Zeit hat, sowas nebenbei zu regeln, ist fraglich.
c) Selbst wenn er Zeit hat und es weiß, hat er trotzdem keine Sicherheit, dass vor Ort wirklich keine Saugleitung benötigt wird.
=> Ich versteh nicht, warum man wegen den 775 Euro [1] und 50kg so ein Gewese macht.
[1]: Sofern das nicht von einem Vorgängerfahrzeug (teilweise) übernommen werden kann.
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
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