Hallo,
mir stellt sich eine Frage. In meiner Firma soll / möchte / muss ich von seiten des Versicheres eine BMA installieren um in eine für mich viel günstigere Prämienstufe zu kommen.
Nun besteht bei mir eine kombinierte Nutzung aus Gewerbe im Erdgeschoss, Büro und Sozialräume im 1. OG und Wohnungen im 2 - 4. OG
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Wohnungen auch an die BMA anschließen muss. Ein Unternehmen, dass mir ein Angebot erstellt hat sagte mir, dass eine BMA immer ein komplettes Gebäude umfassen muss. Einzelne Bereiche wären nicht erlaubt.
Ist das wirklich so, oder will man mir einfach eine zu große Anlage verkaufen.
Vielen Dank und schönen Sonntag
Basti
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