Geschrieben von Sebastian K.Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Wohnungen auch an die BMA anschließen muss. Ein Unternehmen, dass mir ein Angebot erstellt hat sagte mir, dass eine BMA immer ein komplettes Gebäude umfassen muss. Einzelne Bereiche wären nicht erlaubt.
Hm, ich kenne Gebäude, da ist z.B. der Bürotrakt nur mit normalen, vernetzten Rauchmeldern überwacht, die Produktionshalle dagegen Mit Rauchansaugsystem auf die BMA. ZUmindest schien es da so zu funktionieren, allerdings waren die Nutzungseinheiten nicht übereinander sondern links und rechts vom Treppenhaus angeordnet uns somit auch eigene Brandabschnitte...
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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