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Thema | KBX als EL (Bayern), war: Firefighter von Monster angegriffen! | 45 Beiträge |
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 728113 |
Datum | 17.06.2012 14:38 MSG-Nr: [ 728113 ] | 19428 x gelesen |
Kreisbrandrat
Kreisbrandinspektor
Bayrisches Feuerwehrgesetz
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Anton K.Interessant finde ich bei uns immer die Meldungen in der Zeitung, wonach bei Einsätzen der Feuerwehr der KBR und seine KBI die Einsätze geleitet haben. Wobei das BayFwG - Artikel 18 das eigentlich ganz anders sieht.;-)
Was jetz aber so erst mal keine absolute Seltenheit ist.
Ich finde es absolut richtig, wenn Kommandanten von kleinen "Dorffeuerwehren", die nie über Leiter einer Feuerwehr und Gruppenführer hinausgekommen sind, oder noch besser das so erst seit einem halben Jahr machen, größere Einsätze an jemanden abggeben, der i.d.R. als Verbandsführer ausgebildet ist und auch schon etliche Jährchen Führungsdienstgrad ist.
Das zeugt davon, dass man zumindest die eigenen Grenzen kennt.
Alternativ kann der entsprechende Führungsdienstgrad die Leitung völlig legal an sich nehmen. Steht ja auch im Artikel 18 (Absatz 4 und 5). Vor allem wenn er sieht, dass der entsprechende Kommandant die eigenen Grenzen gerade nicht kennt...
Und der dritte Fall, in dem das absolut richtig ist: Es sind weder der Kommandant, noch dessen Stv. verfügbar. Dann muss es ja irgendwer machen. Und bei größeren Lagen möchte ich das nicht unbedingt dem durchschnittlichen GF zumuten.
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
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| 17.06.2012 07:16 |
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Anto7n K7., Mühlhausen Firefighter von Monster angegriffen! |
| 17.06.2012 14:38 |
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