Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | UVV-Mythen: Latzhosenpflicht ? | 14 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 K.8, Weidenberg / Bayern | 728402 |
Datum | 20.06.2012 10:36 MSG-Nr: [ 728402 ] | 8513 x gelesen |
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Hallo zusammen,
ich hätte hier mal wieder etwas, das man wahrscheinlich in den Bereich der UVV-Mythen aufnehmen könnte:
Ich habe in meiner Feuerwehrzeit immer mal wieder die Aussage bekommen, dass in Bayern nur Latzhosen getragen werden dürfen, da diese so vorgeschrieben sind. Dementsprechend wurde es in meiner alten Feuerwehr auch immer wieder untersagt, Bundhosen privat zu beschaffen und zu tragen (auch wenn diese qualitativ/schutztechnisch besser sind als der BY 2000).
Begründet wurde das immer mit dem bei der Latzhose vorhandenen zusätzlichen Nierenschutz.
Leider habe ich hierzu nie eine entsprechende Quelle gefunden oder wurde mir diese genannt.
Die Richtlinie für den Schutzanzug BY 2000 sieht allerdings nur die Latzhose vor, daher wird wohl auch immer darauf herumgeritten, das nichts anderes zulässig sei. Außerdem gab es auch vorher mit den Anzügen Bayern 1 + 2 nur Latzhosen, ist also schon "Tradition".
Selbst die HuPF Teil 2 sieht für die Feuerwehrhosen auch Bundhosen vor und Überhosen nach HuPF 4 a/b sind auch nur Bundhosen.
Hat da jemand vielleicht andere Quellen zur Verfügung oder habe ich mit meiner Vermutung Recht?
Gruß
Andreas
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| 20.06.2012 10:36 |
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Andr7eas7 K.7, Weidenberg | |