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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Hauptamtlicher Kreisbrandinspektor als Schwerbehinderter? | 8 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 728623 | ||
Datum | 21.06.2012 20:29 MSG-Nr: [ 728623 ] | 8577 x gelesen | ||
Hallo zusammen, auf Wiesbaden 112 ist derzeit eine Stelle für den hauptamtlichen Kreisbrandinspektor ausgeschrieben: KBI gesucht Anforderungen und Tätigkeit sind unter anderem: - Leiter der technischen Einsatzleitung - abgeschlossene Ausbildung für den gehobenen Feuerwehrtechnischen Dienst - Tauglichkeit nach Grundsatz G 26.3 Darunter steht: Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Meine Frage: Schließt sich das in Summe, mit den zuvor genannten Anforderungen nicht aus? Danke und schöne Grüße Flo Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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