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RubrikSonstiges zurück
Themamit was sich die Gefahrenabwehrkräfte heutzutage beschäftigen:14 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg729165
Datum28.06.2012 22:45      MSG-Nr: [ 729165 ]8673 x gelesen

hallo,

schon interessant was eine solche Ankündigung für Wirbel sorgt:

Stadt untersagt Facebookparty am 30.06.2012 in Backnang, Polizei bereitet sich auf Einsatz vor.

Stadt verbietet Facebookparty im Plattenwald

Teilnehmern drohen bis zu 1.000 Euro hohe Geldbußen

Aufgrund der nicht absehbaren Gefahren für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung, die von einer unkoordinierten Massenveranstaltung ausgehen können, hat die Stadt Backnang mit einer Allgemeinverfügung die angekündigte Facebookparty am kommenden Samstag, 30. Juni, im Backnanger Plattenwald verboten. Das Betreten des ausgerufenen Treffpunktes auf dem Grillplatz im Plattenwald sowie des näheren Umfelds ist in Folge dessen für alle Bürgerinnen und Bürger untersagt. Die Zufahrt zum Plattenwald wird weiträumig abgesperrt. Weiterhin weisen Stadt und Polizei darauf hin, dass jeglicher Konsum und das Mitführen von Alkoholika im Bereich des Plattenwaldes verboten ist. Zuwiderhandlungen werden durch Polizei und Ordnungsamt mit Beschlagnahmungen sowie Anzeigen mit empfindlichen Ordnungsgeldern geahndet. Gleiches trifft auf das Mitführen von Stromaggregaten sowie technischen Gerätschaften zur Wiedergabe von Musik zu. Ebenso ist auf dem komplett unbeleuchteten Gelände offenes Feuer verboten. Im Bereich des Backnanger Bahnhofes wird ebenfalls mit massiven Behinderungen gerechnet. Die Polizei empfiehlt in der Zeit zwischen 16 und 20 Uhr den Bereich zu meiden, da es aufgrund von Absperrungen und Kontrollen der Bundespolizei zu Einschränkungen kommen kann. Stadt und Polizei sind umfangreich auf einen Einsatz vorbereitet und rufen die jugendlichen Teilnehmer dazu auf, an der verbotenen Veranstaltung nicht teilzunehmen.

Notwendig wurde das Verbot, da seit vergangener Woche auf Facebook und anderen Internetforen Einladungen zu einer Party im Backnanger Plattenwald kursieren, bei der inzwischen über 20.000 User ihr Kommen zugesagt haben. Die Party, zu der anonym aufgerufen und eingeladen wurde, wurde nicht, wie zwingend nötig, bei der Stadt angemeldet. Aufgrund dessen konnten weder Abstimmungsgespräche mit einem Veranstalter stattfinden, noch organisatorische und ordnungsrelevante Vorkehrungen getroffen werden. Die Stadt hat die Veranstaltung daher untersagt. Trotz des erlassenen Verbots wird mit jungen Leuten gerechnet, die versuchen werden zum Plattenwald zu gelangen. Stadt und Polizei appellieren an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein der Partygänger und mahnen an, der verbotenen Veranstaltung fern zu bleiben. Das Zusammenkommen einer großen, unkontrollierten Menschenmasse bringe erfahrungsgemäß häufig erhebliche schwer einschätzbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit sich: Übermäßiger Alkoholkonsum, bis hin zu Alkoholvergiftungen drohen ebenso, wie Drogenmissbrauch, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Waldbrandgefahr, unerlaubte Abfallbeseitigung (Vermüllungen), Lärmbelästigungen und Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz. Mangels eines Veranstalters fehlt es auch an der Einhaltung jeglicher Sicherheits- und Ordnungsvorschriften, wie beispielsweise die Bereitstellung von Toiletten, Parkmöglichkeiten und Benennung eines Ordnungsdienstes.

Stadt und Polizei weisen ausdrücklich auf die Konsequenzen hin, die bei der Teilnahme an der verbotenen Party drohen: Personalienfeststellung, Ordnungsgelder bis zu 1.000 Euro, Platzverweise und Gewahrsamnahmen mit weiteren Gebühren können auf die jungen Partygäste zukommen. Die Abholung von Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten im Sinne des Jugendschutzes ist obligatorisch.

Kein Verständnis haben Polizei und Stadt für das Verhalten der Jugendlichen, die im Internet diese Veranstaltung initiiert haben. Dies ist alles andere als ein Spaß, sondern eine gefährliche Rücksichtslosigkeit zu Lasten der Allgemeinheit und der Steuerzahler. Einige Initiatoren wurden identifiziert und eine Gefährderansprache durchgeführt. Als Reaktion wurden daraufhin einige Interneteinträge gelöscht. Polizei und Stadt werden alles daran setzen, die Kosten den Initiatoren aufzuerlegen.

Pressemitteilung der Polizeidirektion Waiblingen und der Stadt Backnang vom 27.06.2012

und:

Neues zur untersagten Facebookparty in Backnang

Facebookparty weder in Backnang, Schwaikheim oder anderswo.

Auch Ausweichorte werden untersagt!

Das durch die Stadt Backnang ausgesprochene Verbot der Facebookparty zeigt Wirkung. Während viele User zu verstehen geben, dass sie von der Veranstaltung fern bleiben werden, gibt es Uneinsichtige die nun einen neuen Standort für eine Veranstaltung vorschlagen. Aktuell wird eine Örtlichkeit in Schwaikheim diskutiert. Auch diese Veranstaltung wird verboten! Die Polizei wird auch kurzfristig neu bekannt gegebene Veranstaltungsorte im Rahmen der Eilzuständigkeit nach dem Polizeigesetz untersagen.

Die Polizei betont, dass es nicht darum geht, jungen Leuten das Feiern zu verbieten. Im konkreten Fall ist es aber angesichts der zu erwarteten Menschenmassen und aufgrund polizeilicher Erfahrungswerte das Risiko zu groß, dass von einer unkoordinierten Massenveranstaltung nicht absehbare Gefahren für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung drohen. Übermäßiger Alkoholkonsum, Drogenmissbrauch, Körperverletzungen und Sachbeschädigungen sind ebenso zu erwarten, wie Kreislaufzusammenbrüche aufgrund der hochsommerlichen Wetterprognose oder gar eine Massenpanik in der Menschenmenge. Die Gefahren drohen unabhängig vom Veranstaltungsort. Die Ereignisse in Duisburg und die schlimmen Folgen der dortigen Massenpanik zeigen, dass für die Aufrufe im Internet die Grenze zwischen Spaß und verantwortungslosem Handeln längst überschritten ist. Erschwerend kommt hinzu, dass auf einschlägigen Internetseiten sogar zu Ordnungsstörungen aufgerufen werden.

Die Polizei weist nochmals ausdrücklich auf die Konsequenzen hin, die bei der Teilnahme an der verbotenen Party drohen: Personalienfeststellung, Ordnungsgelder bis zu 1.000 Euro, Platzverweise und Gewahrsamnahmen mit weiteren Gebühren können auf die jungen Partygäste zukommen. Die Abholung von Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten im Sinne des Jugendschutzes ist bindend.

Pressemitteilung der Polizeidirektion Waiblingen vom 28.06.2012

Ich kann mir gut vorstellen das da die jeweilige Feuerwehr im Falle eines Falles auch damit zu tun bekommt

MkG Jürgen Mayer

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