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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sirene während dem Deutschlandspiel ausgelöst | 117 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein | 729180 | ||
Datum | 29.06.2012 08:14 MSG-Nr: [ 729180 ] | 62501 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Streng rechtlich muss da halt jetzt wieder der Zeigefinger erhoben werden. Diesmal dann halt gegenüber einer anderen Person. Vorausgesetzt, es kann festgestellt (ich schreibe jetzt bewusst nicht "ermittelt") werden, wer denn nun draufgedrückt hat. Ich bin der Meinung, dass in diesem Falle, also dass keiner gefunden wird, durchaus eine Kollektivstrafe in Erwägung gezogen werden kann. Der "Druck", der von einer Gruppe ausgeübt werden kann, dass nach einer kollektiven Maßnahme so etwas nicht mehr vorkommt, kann sehr hoch sein. Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee Markus | ||||
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