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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sirene während dem Deutschlandspiel ausgelöst | 117 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8 R.8, Feilitzsch / Bayern | 729396 | ||
Datum | 01.07.2012 20:04 MSG-Nr: [ 729396 ] | 61851 x gelesen | ||
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Leider doch ... denn die Fw-Kameraden die im Gerätehaus sitzen sind ja mitunter nicht die einzigen Adressaten des Alarmes: Setzen wir die Geschichte mal fort: Ich sitze in meiner ILS, der Bürger x teilt mir telefonisch mit, daß im Dorf die Sirene tobt. (Oder wie es häufiger vorkommt: der Bürgermeister fragt nach dem Grund des Sirenenalarmes nach). Ich weiß als einzige berechtigte alarmauslösende Stelle von nichts, muss also folglich davon ausgehen, daß der öffentliche Handdruckmelder am Gerätehaus evtl. eingedrückt/ausgelöst wurde und werde die für diesen Fall in der AAO vorgesehene Einsatzmittelkette per Einsatzleitsystem (B2, oder B3, je nach örtlicher Beplanung) nachziehen. Und die wird in der Regel deutlich umfangreicher ausfallen, als die örtliche TSA-Wehr, deren Mitglieder Gut und Böse nicht mehr unterscheiden können. Aus diesem Grunde sind Sirenentests nur nach Rücksprache mit uns zulässig ... Der Diebstahl eines Rettungsreifens aus der Halterung am Badeweiher wird nicht besser nur weil gerade niemand ertrinkt, es bleibt eine Straftat im Sinne des StGB ! Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltenskreativ ! Gruß, Alexander "Truthahn" Rosenthal | ||||
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