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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sirene während dem Deutschlandspiel ausgelöst | 117 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8 R.8, Feilitzsch / Bayern | 729407 | ||
Datum | 01.07.2012 20:32 MSG-Nr: [ 729407 ] | 62080 x gelesen | ||
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Der Bürgermeister ist (z.B. in Bayern) Leiter der unteren Sicherheitsbehörde und damit auch Chef der Feuerwehr und somit durchaus berechtigt den Grund des Alarmes zu hinterfragen. In vielen unseren Gemeinden haben diese auch FME, oder hinterfragen, wenn erreichbar, beim Kommandanten via Handy den Einsatzgrund. Ist dieser nicht erreichbar, gibt es durchaus auch Anrufe bei der ILS. Gerade in einem ländlich geprägtem ILS-Bereich keine Seltenheit. Andere Konstellation: Drei benachbarte eng aneinander liegende Dörfer, jedes hat ne FF, jedes hat eine eigene Sirene, aber die Alarmplanung ist so ausgelegt, daß immer zusammen ausgerückt wird. Wenn eine Sirene im Dorf nebenan hörbar tobt, werden sich die anderen Kameraden ebenfalls in Bewegung setzen und ihre Gerätehäuser besetzen und sich nach dem Einsatzgrund (Bürger x aus meinem obigen Beispiel) erkundigen. Im modernen Kommunikationszeitalter, darf man sich nicht mehr darauf verlassen, daß der örtl. Sirenenalarm sich nicht extern herumspricht. Von den Kameraden der betroffenen Wehr, der eben nicht im Gerätehaus weilt, die Sirene hört und im jugendlichen Übereifer mit Warp 9,5 aufgrund der irrigen Annahme es handele sich um einen Einsatz zum Gerätehaus rast, ganz zu schweigen. Und damit wäre auch der Passus "Vortäuschen einer Notlage/Hilfebedürftigkeit anderer" im Sinne 145 StGB erfüllt. Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltenskreativ ! Gruß, Alexander "Truthahn" Rosenthal | ||||
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