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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sirene während dem Deutschlandspiel ausgelöst | 117 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8 R.8, Feilitzsch / Bayern | 729412 | ||
Datum | 01.07.2012 20:45 MSG-Nr: [ 729412 ] | 61897 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Weitere verletzte Rechtsgrundlagen: Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge.(Bundes-Immissionsschutzgesetz) vom 15.3.1974 Ordnungswidrigkeit: Geräusche können durch unsachgemäßes Verhalten oder missbräuchliche Nutzung von Gegenständen störend wirken. Im Ordnungswidrigkeitengesetz § 117 Unzulässiger Lärm (1) heißt es dazu: "Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigem oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen." Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltenskreativ ! Gruß, Alexander "Truthahn" Rosenthal | ||||
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