Rubrik | Übung |
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Thema | Bezahlen für Übung in öffentlichen Gebäuden | 11 Beiträge |
Autor | Bern8har8d G8., München / Bayern | 729637 |
Datum | 03.07.2012 16:41 MSG-Nr: [ 729637 ] | 8292 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo Forumsgemeinde,
wir sind eine Abteilung der FF München und haben eine kleine Meinungsverschiedenheit mit dem Referat für Bildung und Sport der LH München.
Es geht um eine Übung an einer Schule in unserem Ausrückebereich. Angenommen war eine BMA-Auslösung und Rauchentwicklung mit Evakuierung mehrerer "Betroffener" über Steckleitern.
Das Referat für Bildung und Sport der LH München will nun von uns Geld für die Nutzung zweier Klassenzimmer. Der Betrag liegt lediglich im unteren zweistelligen Bereich, und wäre sicher für unseren Verein mit Leichtigkeit zu tragen.
Das ist aber nicht das Thema. Ist es wo anders üblich, dass die Feuerwehr Geld für das Beüben von öffentlichen Gebäuden bezahlen muß? Wie teuer wird dann wohl ein ganzer U-Bahnhof oder ein Strassentunnel....
Hat hier jemand Tipps oder Argumentationshilfen gegen die Behörde?
Ich schreibe hier nicht als Mitglied der FF München, sondern als 2. Vorstand der Freunde der Freiwilligen Feuerwehr Großhadern von 1892 e.V.
Vielen Dank für Eure Tipps
Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt, noch als beabsichtigt anzusehen.
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| 03.07.2012 16:41 |
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Bern7har7d G7., München |
| 03.07.2012 17:24 |
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Jan 7S., Wallenhorst |
| 03.07.2012 17:27 |
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Chri7sti7an 7H., Karlsruhe |
| 03.07.2012 17:52 |
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