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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaAnwendung von Verkehrsleistungs- und Verkehrssicherstellungsgesetz12 Beiträge
AutorRobe8rt 8L., Zwickau / Deutschland729951
Datum07.07.2012 18:53      MSG-Nr: [ 729951 ]4636 x gelesen
Infos:
  • 04.07.12 Zivile Notfallvorsorge im Straßenverkehr

  • Hallo,

    danke erstmal für die Antwort.

    "Zivilschutz: Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung im V-Fall>>> Bundeszuständigkeit"

    Wie ich aber bereits im ersten Part geschrieben habe, geht es in dem Projekt an sich um Transportkapazitäten und an sich nicht um das Beispiel Hochwasser... Ich bin darauf gestoßen, weil wir als Spedition so eine Verpflichtung abgegeben haben...und diese langfristig umstrukturiert werden soll, so dass es mehr Einsatzmöglichkeiten als den V-Fall geben kan/soll. Aus diesem Grund kam ja im Jahr 2004 das eine Gesetz dazu !!

    Es stellt sich eher hier die Frage warum ich diese beiden Bundesgesetze, wenn sie alles wie zum Beispiel die Tonnage/Lastzüge regelt nicht auf andere große Schadensereignisse runterbrechen kann??

    Ja mir ist bekannt das es dafür die Landesgesetze gibt und das es sich hier eher um die devise Doppelt handelt bzw. das sogenannte Zuständigkeitsdenken..

    "Bevölkerungsschutz ist eigentlich ein nicht in Rechtswerken definierter Begriff, wird aber als Oberbegriff für Zivilschutz und Bevölkerungsschutz zusammen verstanden und verwendet."

    Ist mir auch bewußt und wurde in der Arbeit erläutert !!!

    Da das Bundesamt für Güterverkehr eine Bundeseinrichtung ist wird das Gesetz angewand. Es wurde auch in Ausnahmesituationen angewand wie dem G8 Gipfel !!

    Und die einzelnen Landesgesetze definieren die Rechte unterschiedlich, so ist in Hessen von Fahrzeugen die rede, wobei in Sachsen nur von Anlagen gesprochen wird (welche normal eher fester Natur sind?) hier ist die Anwendung schon fraglich ...

    Fazit: Mir sind die Zuständigkeiten und auch Defintionen bekannt, ich muss sie aber in der Arbeit erwähnen um dann im Beispiel auf Landesgesetze zu verweisen !! Schema Bundesrecht geht vor Landesrecht (Das beste Beispiel ist das in Hessen noch die Todesstrafe gilt ;-) )

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     04.07.2012 11:47 Robe7rt 7L., Zwickau
     04.07.2012 12:42 Oliv7er 7R., Wettenberg
     04.07.2012 21:47 Hage7n V7., Neuhausen a.d.F.
     04.07.2012 21:59 Robe7rt 7L., Zwickau
     07.07.2012 00:22 Marc7o S7., Niederneisen
     07.07.2012 01:05 Robe7rt 7L., Zwickau
     07.07.2012 17:49 Jose7f M7., Dillingen / Saar
     07.07.2012 18:53 Robe7rt 7L., Zwickau
     08.07.2012 07:57 Jürg7en 7M., Weinstadt
     08.07.2012 11:03 Chri7sti7an 7F., Wernau
     08.07.2012 22:09 Jose7f M7., Dillingen / Saar
     07.07.2012 18:53 Robe7rt 7L., Zwickau

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