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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBrandsicherheitswache durch FF, Recht auf Vergütung?8 Beiträge
AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen730017
Datum09.07.2012 02:25      MSG-Nr: [ 730017 ]5118 x gelesen

Hallo Marcel,

im Sächs.BRKG steht:

Geschrieben von ---HSächsBRKG---

§ 23
Brandsicherheitswachen
(1) Veranstaltungen und Arbeiten, bei denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht oder bei denen bei
Ausbruch eines Brande s eine größere Anzahl von Personen gefährdet würde, dürfen nur in Anwesenheit
einer Brandsicherheitswache stattfinden. Andere gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
(2) Veranstaltungen nach Absatz 1 sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Wird die Brandsicherheitswache
nicht von der Gemeinde gestellt, ist der Veranstalter zur Stellung verpflichtet.
(3) Brandsicherheitswachen sind durch Angehörige der Feuerwehren oder durch andere Personen,
die über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, zu besetzen.
(4) Die Brandsicherheitswache darf Anordnungen und Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung
von Bränden sowie zur Sicherung der Rettungs- und Angriffswege der Feuerwehr treffen.


Die Vergütung regelt die Satzung der jeweiligen Kommune. So steht bei uns drin:

Geschrieben von ---Kostensatzung FW Ohorn > teilweiser Auszug---


§ 3 Kostenersatz für Pflichtleistungen der Feuerwehr

Kostenersatz wird für folgende Leistungen im Gemeindegebiet im Rahmen des Art. 1 §§ 22 Abs. 6 und 69 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen verlangt:

d) Brandsicherheitswachen


§ 6 Kostenschuldner

(1) Kostenersatz für Leistungen nach § 3 dieser Satzung wird


- in den Fällen des § 3 Buchstaben d) und e) vom Veranstalter oder Einrichtungsträger verlangt.


2. Berechnung

Für den Einsatz von ehrenamtlichem Personal wird ein Aufwendungsersatz pro Stunde verlangt:

2.1. für einen Angehörigen der Feuerwehr außerhalb seiner Arbeitszeit
10,00 Euro/Std.

2.2. bei Erstattung der Lohnfortzahlung in voller Höhe der erstatteten Stundenkosten

2.3. für einen Angehörigen der Feuerwehr bei Sicherheitswachen 7,50 Euro/Std.




Also muss auch die Kommune dies so zahlen.

BR Jens

Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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 09.07.2012 00:05 Marc7el 7N., Leipzig
 09.07.2012 00:24 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
 09.07.2012 00:58 Marc7el 7N., Leipzig
 09.07.2012 02:25 Jens7 N.7, Ohorn
 09.07.2012 06:32 Uwe 7S., Bürstadt
 09.07.2012 07:51 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf

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