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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unwissenheit schützt vor Strafe???? | 18 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8E., Ergolding / Bayern | 731773 | ||
Datum | 24.07.2012 22:47 MSG-Nr: [ 731773 ] | 10827 x gelesen | ||
Ich habe eine Frage zu einem heiklen Thema! Und zwar geht es um Alkohol und Einsatz!! Wenn ich der jählichen UVV-Übund darauf hingewiesen wird, daß es Alkohol und Alarm nicht gibt, jeder durch seine Unterschrift das bestätigt und es trotzdem zu einem Unfall kommt, ist dann der Kommandant haftbar?? Sein Stellvertreter auch?? Die Mitwisser auch oder nur DER Kammerad?? Gibt es eventuell dafür Gerichtsurteile?? Was ist bei Wiederholungstätern?? Vielen Dank schon mal im Voraus Mattl | ||||
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