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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unwissenheit schützt vor Strafe???? | 18 Beiträge | ||
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 731856 | ||
Datum | 25.07.2012 16:41 MSG-Nr: [ 731856 ] | 7923 x gelesen | ||
Unwissenheit kann durchaus vor Strafe schützen, wenngleich die Anforderungen recht hoch sind, vergl. §§ 16,17 StGB. Darum geht es dir aber offenbar nicht. Das Ableisten einer Unterschrift wird den Kommandanten kaum schützen können, wenn er weiß, dass sich der betreffende FM (SB) hieran nicht hält. Urteile dazu gibt es. Ich rate aber dringend davor ab, dies hier unter offenen Namen und Ortsangabe im Forum zu diskutieren. Der Weg des Kommandanten sollte nach dem, wie ich deine Aussagen verstehe (Kameraden trotz bekannten, fortgesetzem Alkoholkomsums im Dienst [Untauglichkeit für Feuerwehrdienst?] mit FME/DME ausgestattet) zu einem Rechtsnwalt sein, der sich mit dem Recht des öffentlichen Dienstes beschäftigt. Wenn die Rechtsabteilung der Gemeinde bzw. des Landkreises ggf. dienstrechtliche Konsequenzen und Schadensersatz beim Kommandanten einfordern will, wird sie als Ansprechpartner ausscheiden. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung. | ||||
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