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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz FF und Dienstbeginn bei ha Fw | 11 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 734440 | ||
Datum | 14.08.2012 20:31 MSG-Nr: [ 734440 ] | 6757 x gelesen | ||
Hallo zusammen, eine Frage an die hauptberuflichen Kollegen, die zugleich auch in einer Freiwilligen Feuerwehr sind. Wie verhaltet ihr euch, wenn ihr einen Einsatz bei eurer Freiwilligen Feuerwehr habt, dieser sich aber so lange hinauszögert, dass der rechtzeitige Dienstbeginn auf der Arbeitsstelle in Gefahr ist? Klar, aus dem Einsatz herauslösen lassen und mit MTW nach Hause fahren wäre eine Möglichkeit. Aber was ist, wenn dies auf Grund der Brisanz der Lage nicht möglich ist? Also beispielsweise Gebäudevollbrand in der Altstadt, ABC-Einsatz, MANV,... Ist da euer Dienstherr nachsichtig? Unterscheiden sich da BF und WF in der "Nachsichtigkeit"? Gilt die Befreiung zu Einsätzen einer FF der einzelnen Landesbrandgesetze auch für hauptberufliches Feuerwehr-Personal? die Frage ist rein interessenshalber... Vielen Dank für eure Antworten Gruß Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | ||||
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