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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feiern der Feuerwehr neues Neues Gaststättengesetz ab 2012 | 38 Beiträge | ||
Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 735267 | ||
Datum | 21.08.2012 21:29 MSG-Nr: [ 735267 ] | 16631 x gelesen | ||
Hallo, Ich habe heute von unserem Ordungsamt für einen Tag der offenen Tür ein Formular bekommen, in dem wir eine Anzeige der Aktivität machen müssen und dieses Formular wird dann vom Ordnungsamt an Finanzamt, Ordnungsamt, Die FF wird hier explizit erwähnt. Neues Gaststättengewerbe Müsst ihr für eure Feuerwehrfeste auch so viel ausfüllen und wie teuer wird das dann für einen Tag der offenen Tür? Ich habe eigentlich weniger Lust dass dann das Jugendamt abends vorbeikommt und den Ausschank Alkohol kontrolliert oder das Gesundheitsamt unseren Grill (der zugegeben neu und sauber ist) kontrolliert etc... Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Alex D. [21.08.12 21:30] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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