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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Beschaffung, ungültige Ausschreibungen usw. | 121 Beiträge | ||
Autor | Marc8us 8M., Reddeber / ST | 737431 | ||
Datum | 04.09.2012 21:30 MSG-Nr: [ 737431 ] | 99492 x gelesen | ||
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Sicher hat der gesetzgeber mit der VOL den heren Gedanken der Wettbewerbsförderung gehabt - aber ging das wirklich auf? Wie bereits geschrieben hält der Trend an, dass sich auf Ausschreibungen nur noch 2 oder 3 Firmen beteiligen. Hatten auch schon nur ein Angebot bei 6 beteiligten Unternehmen. Hinzu kommt, dass wenn sich der Beschaffer (was es ja nicht geben darf) bereits auf ein bestimmtes Produkt X festgelegt hat, sich jede Ausschreibung auch auf das Ergebnis hinbiegen lässt. Spätestens wenn man den Preis nicht als Hauptkriterium annimmt, sondern z. B. techn. Wert, da lässt sich einiges interpretieren, das die RPAs auch akzeptieren. Zumindest hier im ländlichen Bereich mit ca. 5-8 Fahrzeugbeschaffungen auf ca. 300 Fahrzeuge Gesamtbestand bei 119 OFw habe ich in den letzten 15 Jahren kein Verfahren vor einer Vergabekammer erlebt, dass zugunsten eines Anbieters ausgegangen ist. Zudem heißt freie Auftragsvergabe nicht keine verbindlichen Preisabfragen zu machen und aufs blaue bei Anbieter X zu kaufen - nur dafür brauchts aus meiner Sicht nicht die Formalien der VOL. Wie gesagt - es bindet teure Verwaltungskraft und ggf. die hier schon erwähnten Berater, deren Honorar die teure Verwaltungskraft nochmals übersteigt. Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung! | ||||
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