alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSachsen: rechtliche Grundlagen der Freiwilligen Feuerwehren?8 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg738368
Datum14.09.2012 11:13      MSG-Nr: [ 738368 ]3202 x gelesen

hallo,

bei einer Recherche hab ich mal im Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) nachgeschaut wie dort das Feuerwehrwesen in Bezug auf die Freiwilligen Feuerwehren geregelt ist.

Aus Baden-Württemberg bin ich gewohnt daß im Feuerwehrgesetz auch in Bezug auf die Freiwilligen Feuerwehren recht viel geregelt ist.

Z.B. § 13 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes (für Bawü)

Wenn ich mir jetzt das Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz (SächsBRKG) finde ich im Abschnitt 3 nur 10 Paragraphen in denen im Vergleich zu Bawü das Feuerwehrwesen relativ "oberflächlich" behandelt wird.

Wo finde ich da z.b. die Regelungen über die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes?

Wie wird das in Sachsen geregelt?

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 14.09.2012 11:13 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.09.2012 11:24 Stef7an 7R., Garnsdorf
 14.09.2012 11:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.09.2012 11:48 Stef7an 7R., Garnsdorf
 14.09.2012 11:50 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.09.2012 18:38 ., Reddeber
 14.09.2012 19:33 Jürg7en 7M., Weinstadt
 15.09.2012 00:14 ., Reddeber

0.191


Sachsen: rechtliche Grundlagen der Freiwilligen Feuerwehren? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt