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Thema | Eifelkreis: Führungskrise bei Feuerwehren | 19 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 738537 | ||
Datum | 15.09.2012 17:57 MSG-Nr: [ 738537 ] | 8662 x gelesen | ||
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hallo, In dem Artikel Eifelkreis (Rheinland-Pfalz): Führungskrise bei Feuerwehren: "Da wurde viel Porzellan zerschlagen" steht: ... Sind die Bürgermeister doch die Dienstherren der acht Wehrleiter, die den Kreisfeuerwehrinspekteur (KFI) wählen und dem Landrat zur Ernennung vorschlagen. ... und: ... Die acht Bürgermeister im Eifelkreis haben nicht geahnt, dass die Führungsriege der 221 Wehren des Kreises auseinanderzubrechen droht. ... Irgendwie bringe ich die zwei Zahlen nicht zur Deckung. Es gibt 221 Feuerwehren. Aber den Kreisfeuerwehrinspektor dürfen nur acht Wehrleiter wählen und dem Landrat zur Ernennung vorschlagen. Hab mal mir mal die Feuerwehrverordnung (FwVO) von Rheinland-Pfalz angeschaut. Dort finde ich aber nichts was diesen Wahlvorgang erklärt. Kann mich, und die anderen User, mal jemand aus RLP aufklären? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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