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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrteilsbegründung zu einer Verurteilung wg. Brandstifung8 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg739820
Datum26.09.2012 09:22      MSG-Nr: [ 739820 ]4610 x gelesen

hallo,

hier in der Gegend gab es einen dreisten Fall von Brandstiftung. Im Februar dieses Jahres brannte das VfR Vereinsheims in Winnenden-Birkmannsweiler ab.

Inzwischen wurden die Brandstifter verurteilt. Interessant ist die Urteilsbegründung:

...Aber Richter Wolfgang Hahn begründete ausführlich, warum es sich um eine schwere Brandstiftung handelt. Dem Verein sei ein Schaden von 850000 Euro entstanden. Wahrscheinlich komme die Versicherung des Vereins nur für einen Teil des Schadens auf. Den Rest müsse er selbst aufbringen. Die neue Pächterfamilie habe fast ihr ganzes Hab und Gut durch das Feuer verloren. Inventar im Wert von 18000 Euro wurde vernichtet. Ein ganzes Gebäude mit einer Wohnung wurde durch die Flammen zerstört, und die Pächterfamilie musste sich eine Notunterkunft bei Bekannten suchen. Man könne eine Brandstiftung nicht mit einer Sachbeschädigung vergleichen, so Richter Hahn, denn ein Brand sei viel gefährlicher. In Birkmannsweiler waren zum Beispiel Feuerwehrleute in Gefahr. ...
Quelle: Waiblinger Kreiszeitung: Das Urteil: Vier Jahre Haft wegen des Brandanschlags auf das VfR Vereinsheim

MkG Jürgen Mayer

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