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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Herzinfarkt im Dienst | 42 Beiträge | ||
Autor | Marc8us 8M., Reddeber / ST | 741713 | ||
Datum | 12.10.2012 18:49 MSG-Nr: [ 741713 ] | 20590 x gelesen | ||
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Wie dem Artikel zu entnehmen ist, hat die FUK nicht gezahlt, da eine Vorschädigung vorlag. Bei fehlender Vorschädigung ist daher eine Regulierung anzunehmen und zumindest hier bei der FUK Mitte auch übliche Praxis. Jedoch nimmt die Ablehnung der Regulierung stetig zu, was nicht auf die mangelnde Zahlungsmoral der UK zurückzuführen ist, sondern auf die Tatsache, dass immer mehr Ehrenamtliche trotz Vorschädigungen im Dienst sind. Ich persönlich kenne genug Kameraden, die auch nach komplizierteren Erkrankungen wieder zum Dienst erscheinen. Das ist einerseits zwar löblich, anderseits führt dieses eben zu einem fehlenden Versicherungsschutz in Bezug auf diese Erkrankung/Verletzung. Zudem macht kaum eine Kommune hierzulande die Aufnahme in die FF von einer ärztlichen Untersuchung abhängig (Ausnahme G26/3 und auch da wird nie alles festgestellt). Somit sind Vorschädigungen und eine damit möglicherweise verbundene (teilweise) Dienstuntauglichkeit den Kameraden wie in diesem Fall gar nicht bekannt. Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung! | ||||
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