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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrzulage in NRW | 4 Beiträge | ||
Autor | Chri8s D8., Bestwig / NRW | 743336 | ||
Datum | 29.10.2012 15:23 MSG-Nr: [ 743336 ] | 6708 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir in Sachen Feuerwehrzulage weiterhelfen. Ich habe hierzu folgende Fragen: 1. Auf welcher Gesetzesgrundlage muss die Feuerwehrzulage für feuerwehrtechnische Beamte gezahlt werden? 2. Muss die Feuerwehrzulage für feuerwehrtechnische Beamte gezahlt werden die regelmäßig im Mischdienst 24er-Sichten machen? 3. Muss die Feuerwehrzulage für feuerwehrtechnische Beamte gezahlt werden, die nur während der Tagesdienstzeiten mit zu Einsätzen ausrücken, z.B. als Führungsdienst aus einem Sachgebiet (Technik, Rettungsdiesnt, VB) raus? 4. Muss die Feuerwehrzulage für feuerwehrtechnische Beamte gezahlt werden, die in erster Linie als Personalreserve aus dem Tagesdienst raus dien und nur sporadisch zu Einsätzen mit ausrücken? In welchen Fällen hat ein Feuerwehrbeamter kein Recht auf seine Feuerwehrzulage??? Es wäre nett wenn Ihr mir hier helfen könntet! Gruß Chris | ||||
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