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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaBetriebsanweisungen27 Beiträge
AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen744699
Datum14.11.2012 10:05      MSG-Nr: [ 744699 ]17033 x gelesen

Juhu,
ich hatte die große Ehre und durfte für meinen Arbeitgeber in der vergangenen Woche mal wieder zur Gehirnwäsche zur Berufsgenossenschaft auf ein Seminar.
Ich sag nur, ganz im Sinne eines bekannten Buches: "Deutschland schafft sich ab!"

Nun mal ernsthaft, wie sagt man im Neudeutsch, ich versuche solche Erkenntnisse dann ja immer auch auf die Feuerwehr zu transferieren und hab mir überlegt, ich fang einfach mal damit an.
Meine Frage wäre also, hat evtl. jemand eine Musterbetriebsanweisung für die Flaschenfüllleiste?
Und könnte die ggf. sogar zur Verfügung stellen, denn mit der tu ich mich ein bischen schwer?

Die BG und ich, zwei Welten treffen aufeinander, ich hatte mir das Ziel gesteckt in den drei Tagen eine in meinen Augen einfache Frage zu lösen, die da lautet:
"Benötige ich für einen Gefahrstoffschrank eine Betriebsanweisung, ja oder nein?"
Wohlgemrkt eine blaue BA, nicht die für die Gefahrstoffe die drin stehen, sondern eine für den Schrank selbst. Der ja eigentlich außer Tür auf, Tür zu nix kann.
Die Vorgeschichte, bei einer Begehung kam ganu oben genannte Frage auf, nachdem ich dann unsere SiFa gefragt habe bekam ich zur Antwort: "Ein Gefahrstoffschrank ist weder eine Maschine noch eine Anlage, da brauchst Du keine BA!"
Super dachte ich mir, doch dann kam mir diese Aussage nach etwas überlegen sehr pauschal vor, also nahm ich diese Frage mit zum Seminar.
Es ist wirklich klasse, entweder fehlt mir tatsächlich der geistige Horizont, oder aber die Leute bei der BG weigern sich, sich fest zu legen.
Die Antwort vom Seminarleiter, seines Zeichens technischer Aufsichtsbeamter: "Mh, das kann man so nicht beantworten, dass muss man sich vor Ort ansehen und das kommt drauf an, und überhaupt, schweif ab"
Die Antwort eines Richters, der einen Vortrag gehalten hat zu dem Thema Verantwortung:
"Wenn Sie für alles, wo es eine Betriebsanleitung zu gibt auch eine Betriebsanweisung schreiben, sind Sie auf der sicheren Seite!"
Prima, da kannste dann beim elektrischen Bleistiftspitzer anfangen, und hörst bei der Papierschneidemaschine (die heißt ja sogar noch Maschine) auf, nicht zu vergessen die Kaffeemaschine und der Wasserkocher im Gerätehaus. Also, auch diese Aussage kam doch sehr pauschal vor.
Darüberhinaus die Aussage: "Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen sind so zu erstellen, dass jeder vorraussehbare Mißbrauch berücksichtigt wird!" Also "Hamster in die Mikrowelle", "nasse Handschuhe im Backofen trocknen" und sowas.

Mit anderen Worten, auf eine recht einfache Frage bekommt man innerhalb von drei Tagen Seminar, wenn überhaupt nur sehr nebulöse Antworten.
Ich habe mir also gedacht, bezogen auf meine Aufgabe bei der Feuerwehr fängste mal ganz langsam und klein mit den BA´s für die Atemschutzwerkstatt, Füllleiste und allem was damit zusammenhaängt an.
Drum also obenstehende Bitte, wer hat schon eine BA für die Füllleiste und kann diese als Muster zur Verfügung stellen?

Vielen Dank und Gruß eines kleinen Verwirrten Meister´s, der offensichtlich nicht mehr in der Lage ist in dieser Welt seinen Job zu machen ;-)

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 14.11.2012 10:05 Mark7us 7M., Idstein
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