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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Betriebsanweisungen | 27 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 744716 | ||
Datum | 14.11.2012 12:11 MSG-Nr: [ 744716 ] | 13990 x gelesen | ||
Hallo Markus. Interessessante Geschichte, nicht wahr?! :) Warum bist du jetzt verwirrt? So kompliziert ist das Ganze ja auch nicht. :) Ob du eine BA für ein bestimmtes Gerät oder eine bestimmte Anlage brauchst, entscheidet letzten Endes deine Gefährdungsbeurteilung, die sich natürlich am Stand der Technik und der Unfallverhütung orientiert. Die Entscheidung, ob BA oder nicht, obliegt dem Unternehmer bzw. seinem Beauftragten - weil der muss die BA mit seiner Unterschrift "in Kraft" setzen; und bei der Entscheidung spielen sind auch praktikable Überlegungennicht ungewöhnlich. Die Sifa spielt dabei "nur" die Beraterrolle, nicht die Entscheiderrolle. Übrigens, vom Hersteller auf einem Gerät angebrachte Warnhinweise haben den gleichen Charakter wie eine BA. Zur BA für deine Flaschenfüllleiste: 1. Frage: Was sagt der Hersteller in seinen Unterlagen / Anleitungen? 2. Frage: Entstehen durch die Benutzung besondere Gefahren? 3. Frage: Hat der Hersteller eine Muster-BA? Notfalls musst du halt anhand der Herstellerunterlagen eine BA erstellen. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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