Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Geplante Zwangsräumung von Wochenendhäusern wg. Brandschutz | 39 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 744981 |
Datum | 16.11.2012 07:49 MSG-Nr: [ 744981 ] | 12806 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Berufsfeuerwehr
Die Anwohner sind im Wochenendgebiet Falkenstein sind wütend. Sie machen sich Sorgen um ihre Häuser. Anfang Oktober hat dort ein Haus gebrannt und dabei wurde festgestellt, dass die Wege in das Gelände für Feuerwehreinsätze nicht geeignet sind und damit der Brandschutz nicht gewährleistet ist.
Zuerst galt für einige Hauseigentümer ein Übernachtungsverbot, das ihnen die Nutzung ihrer Häuser zwischen 22 und 6 Uhr verbot. Und heute sollten dann einige Anwesen sogar zwangsgeräumt werden.
Quelle: SWR
Der ausschlaggebende Einsatz: Klick
Interessant: Im Radio begründeten Anwohner ihr Unverständnis u.a. damit, das sie die Zufahrt selbst mit einem "26-Tonner" ausprobiert hätten und es dabei keine Probleme gab.
Demgegenüber Auszüge aus diesem Einsatzbericht, gleiches Ereignis:
Während der Anfahrt zur Einsatzstelle brach unter dem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug ein Teil des unzureichend befestigten Zufahrtsweges weg. Das Fahrzeug befand sich daraufhin mit einer Achse so neben dem Weg, dass eine Weiterfahrt nicht möglich war. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Die Zufahrtsstrasse war für weitere Grossfahrzeuge blockiert. Durch die parallele Alarmierung der Einheiten aus der VG Rockenhausen kam es jedoch nur zu marginalen Verzögerungen der Erstmassnahmen. Jedoch gestaltete sich die weitere Einsatzplanung durch die Zufahrtsblockade als schwierig. Durch das professionelle Zusammenspiel der Einsatzkräfte, konnte jedoch auch diese Situation gemeistert werden.
Das verunglückte Einsatzfahrzeug konnte mit Hilfe der BF Kaiserslautern und ihrem Feuerwehrkran, einem Bergungsunternehmen sowie eigenen Einsatzkräften im Laufe des Tages geborgen werden. Die Schäden sind verhältnismäßig gering und das Fahrzeug wird voraussichtlich in den nächsten Tagen wieder in Dienst gehen können. Für die Dauer der Reparatur stellt die Berufsfeuerwehr Kaiserslautern ein Reserve-Löschfahrzeug zur Verfügung.
Der Vorfall zeigt, dass obwohl es nur wenige Tage geregnet hatte und die Fahrweise den Verhältnissen angepasst war, die Wegesituation im Wochenendgebiet Falkenstein für die Durchführung wirksamer Lösch- und Hilfeleistungsmassnahmen unzureichend ist und darüber hinaus gar eine Gefährdung der Einsatzkräfte darstellt.
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
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Geändert von Sebastian K. [16.11.12 07:50] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 16.11.2012 07:49 |
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