1. Rückmeldung
2. Rauchmelder
3. Rettungsmittel
Geschrieben von Dirk B.Also ich wäre not amused wenn mir einer NUR aufgrund von lauten Piepen mein Haus/Wohnung aufbrechen würde. Ich finde es erstaunlich, dass das Aufbrechen der Wohnung hier von einigen als unerlässliche Konsequenz aus einem "Nachbarschaftsrauchmeldernotruf" angesehen wird.
Wenn ein handelsüblicher Mitteleuropäer (HME) ein Piepsen hört, dürfte er nicht unmittelbar und unter Missachtung jeglicher Hirnwindungen zum Telefon greifen, und den Abbrand der Siedlung melden. Die meisten dürften in ihre Überlegungen mit einfließen lassen, ob das Piepsen eine andere Ursache hat, ob man es schon öfter oder gar regelmäßig zu bestimmten Zeiten gehört hat, ob es nach einer bestimmten Zeit von selber wieder aufhört... Vielleicht achtet er auch noch auf Begleiterscheinungen wie Geruchsveränderungen, oder Rauch...
Damit wäre die erste Hürde zwischen dem Piepston und der zerstörten Tür schon aufgestellt.
Wenn der HME dann zum Notruf greift, dann, weil er entweder
1. sich sicher ist, dass ein(e) korrekte Rauchmelderauslösung/Brand vorliegt,
2. sich eben nicht sicher ist, aber selbst nicht für mehr Sicherheit sorgen kann.
Im Falle von 1. wird keiner was gegen die direkte Feuerwehranfahrt haben, oder? Im Falle von 2. halte ich absolut nichts davon, das Piepsen im Zweifel für den Fehlalarm oder den dann eben unvermeidbaren Versicherungsfall zu werten. Längst nicht jeder Rauchmelder in D, auch wenn die Dinger Heimrauchwarnmelder und nicht Alarmierungsirgendwas heißen, ist ein ungeprüftes, dauernd fehlauslösendes, ungewartetes Stück Nervplastik. Diejenigen, die vernünftige RM haben und diese ausreichend warten, sind nach meiner Ansicht nach nicht wegen den anderen Fällen zu bestrafen. So ein Wohnungsbrand, auch ohne Personenschaden, wo die Versicherung dann vielleicht sogar alles 1:1 abdeckt, ist immer noch beschissen genug und gehört für mich nicht zu den vom Staat einfach hinzunehmenden "K-P-Situationen" (kann passieren...). Ich halte es für völlig richtig, dass der Staat dann die weiteren Gefahrerforschungsmaßnahmen übernimmt.
Ich halte es auch für völlig abwegig, die Rauchmelder hier mit den BMA zu vergleichen, wo ein Großteil der Einsätze auch durch einen entsprechend befugten Hausmeister abzuarbeiten wären. Zumindest die BMA, die nur zur Vermeidung von größeren Sachschäden (also außerhalb von Beherbergungsbetrieben, KH, Altenheimen etc.) da sind, müsste man dann, solange kein Mensch den Brandfall eindeutig verifiziert hat, konsequenterweise auch so ignorieren wie das manche für die Heimrauchmelder machen wollen. Ressourcenschonender bei den Feuerwehren wäre das mit Sicherheit.
Nun ist die Frage: Wer übernimmt am sinnvollsten, wenn ein Rauchmelder nur piepst und ansonsten nichts festzustellen ist, die weiteren Gefahrerforschungsmaßnahmen? Wir erinnern uns: Der HME war dazu schon nicht mehr in der Lage. Nach Ansicht von einigen sollte das dann also die Polizei oder ein Schlüsseldienst übernehmen.
Aber wie kann man denn feststellen, ob in einer Wohnung, aus der ein Piepsen kommt, ein Brand ausgebrochen ist, bevor dieser für jedermann offensichtlich feststellbar ist. Rauch kann durch Jedermann mit den Messinstrumenten Augen + Nase festgestellt werden. Kanns das nicht, und ist man trotzdem nicht sicher, hat die betroffene Wohnung entweder alle Fenster durch Rolläden verschlossen, oder liegt so, dass man durch die Fenster nicht schauen kann. Dafür bräuchte man dann z.B. eine Leiter - hat die der Schlüsseldienst, oder die Polizei? Man könnte als weitere Gefahrerforschungsmaßnahme auch mit Fernthermometern oder Wärmebildkameras im Rahmen ihrer Möglichkeiten versuchen, einen Brand festzustellen oder auszuschließen - wer hat diese Geräte: Schlüsseldienst oder Polizei?
Ich kenne da jemanden, der solche Geräte hat. Ich stelle mal die These auf: Fährt dieser jemand nicht zu unklar ausgelösten Rauchmeldern, ist die Wahrscheinlichkeit einer zerstörten, mind. aber unnötig geöffneten Türe größer, als wenn man sie direkt mit der weiteren Erkundung betraut. Weil die anderen genannten einfach viel weniger Möglichkeiten dazu haben. Wenn ein Polizist vor der Türe steht, und sich nicht sicher ist, wird er evtl. vor dem gewaltsamen Zutritt wen zur Amtshilfe anfordern? Richtig...
Die ganze Sache ist viel zu facettenreich, um sie einfach mit der Aussage "4,99-Heimrauchwarnmelder legitimieren niemanden zu nichts" vom Tisch zu fegen.
Mit meinen Kenntnissen im Gefahrenabwehrrecht habe ich im Übrigen keinerlei Bauchschmerzen, wenn dann doch mal eine Wohnung wegen eines solchen bloßen Rauchmeldertones bei ansonsten unklaren und unklärbaren Parametern geöffnet wird, auch wenn sich das dann hinterher als unnötig erweisen sollte. Ich bin mir sicher, solange kein anderslautender Präzedenzfall bekannt ist, dass das als Anscheinsgefahr zu werten ist, und nicht als Scheingefahr, und somit wird das Handeln legitimiert bis hin zur Einschränkung vom Grundrecht der Unverletzbarkeit der Wohnung.
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
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