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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | unmittelbarer Zwang - gesetzliche Grundlage | 7 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8M., Aglasterhausen / Baden Württemberg | 745225 | ||
Datum | 18.11.2012 20:05 MSG-Nr: [ 745225 ] | 7093 x gelesen | ||
Hallo! Ich bin neu hier und hoffe alles richtig zu machen und mit meiner Threaderöffnung niemandem "auf den Schlips" zu treten! Und nun meine Frage: Gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass Feuerwehrangehörige im Dienst/Einsatz "unmittelbaren Zwang" ausüben dürfen und wo - in welchem Gesetz/welcherVorschrift/welcher Verordnung - ist es geregelt? Schönen Sonntag noch... Hep99 | ||||
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