Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
zurück
|
Thema | Geplante Zwangsräumung von Wochenendhäusern wg. Brandschutz | 39 Beiträge |
Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 745438 |
Datum | 20.11.2012 23:58 MSG-Nr: [ 745438 ] | 8024 x gelesen |
Hallo,
zu der Frage "Wo staht das genau". Ich deute die Frage so: "Warum ist eine qualifizierte Brandmeldeanlage (DIN 14675) als Komepnsation allegmein anerkannt und warum Rauchwarnmelder nach EN14604 nicht."
Ich mache mirt die Antwort einfach ohne auf die - ich denke - bekannten Unterschiede dieser beiden Anlagen/Geräte einzugehen.
Handelt es sich um ein Bundesland mit Rauchmelderpflicht, dann gilt z.B. folgendes: Man kann nicht etwas mit einer Einrichtung kompensieren, die eh schon da sein muss.
Wo finde ich das:
Das ganze ist versteckt in den Landesbauordnungen. Dort wird dem Bauherrn dasd Recht eingeräumt, eine genaue Vorschrift (z.B. Wand muss F90-A erfüllen) zu kompensieren. Bei der Wahl der Kompensation muss der architekt oder Brandschutzsachverständiger das Schutzziel hinter deser Vorschrift kennen. Hier : Ausrecichend lange zeit den Feuer- und Rauchübertritt verhindern.
Möchte er aus optiischen Gründen nur Wände aus F60-A errichten, so könnte er folgendermaßen mit einer qualifizierten BMA> argumenteiren. "Nutzer werden zuverlässig früher gewarnt, Feuerwehr wird zeitgleich alarmiert. Der Mangel (hier fehlende 30 Minuten (F90-F60) kann die Feuerwehr durch ihr früheres Eintreffen kompensieren. Auch ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass eine 100% Gebäuderäumu7ng erfolgte und damit ist die Konzentration auf die Brandbekämpfung möglich. Damit kann man das Bauamt ggf. überzeugen. Aber auch hier gibt es Grenzen, denn die öfftl. Feuerwehr ist nicht dafür da, dem Bauherrn seine Sparsamkeit oder optsiche Wümnsche allesamt zu kompensieren.
Schlägt man Rauchwarnmelder vor, so würde das Bauamt zu recht, die fehlende unmittelbare Alarmierung der Feuerwqehr, die fehlende abnahme durch einen Saachverständigen, die Fehlalarmsicherheit, die Eigenprüfung, fehlende Laufkarten, Ausfallwahrscheinlichkeiten, sichere Vernetzung usw. anführen.
Sicherlich, wirklich gute Rauchwarnmelder sind auch in diesen Bereichen top. Würde man hier normmäßig eingreifen, sprich eine besondere Klasse von rauichwarnmeldern schaffen, dann wäre man schon bei der BMA. Und die Preise für deren Komponeten sind in den vergangnen jahren sehr gefallen.
Grüße
Marco Schramm
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|