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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Geplante Zwangsräumung von Wochenendhäusern wg. Brandschutz | 39 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 745787 | ||
Datum | 24.11.2012 14:39 MSG-Nr: [ 745787 ] | 7638 x gelesen | ||
Geschrieben von Jörg B. So eineige hier schreiben wirklich einen ganz großen geistigen Müll!Wir begrüßen die Sachlichkeit in dieser Diskussion... Geschrieben von Jörg B. Fakt ist auch das in der Feuerwehrverordnung - RP in §3 Abs 2 folgendes steht:Wo wir bei Fakten sind: § 1 Abs. 4 FwVO. Geschrieben von Jörg B. Fakt ist auch das anfang dieses Jahres die Zufahrtswege laut Gutachten befahrbar sind.Fakt ist auch,und das will halt niemans zugeben, das es bei dem besagten Unfall sich eindeutig um einen Fahrfehler handelte!Wer erstellte dieses "Gutachten", wer beurteilt die Ursache des Unfalls? Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | ||||
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