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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Wartung Brandmeldeanlagen | 7 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 745791 | ||
Datum | 24.11.2012 15:04 MSG-Nr: [ 745791 ] | 4904 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Ich habe da mal eine Frage, die vornehmlich kleinere Städte, Hauptamtliche Feuerwachen und Werkfeuerwehren betrifft. Nehme aber auch gerne Hinweise und Erfahrungen anderer Feuerwehren an. Fiktive ständig besetzte Feuerwache in einem Betrieb. Es laufen etwa 100 brandmeldeanlagenüberwachte Gebäude bei der Leitstelle Feuerwehr auf. Oder Kleinstadt, wo bei der Feuerwache etwa 100 Betriebe auf die Brandmeldeanlagen auflaufen. Bei Feueralarm gibt es keine Probleme. Nur beim Betrieb oder der Wartung gibt es folgende 3 Probleme. 1) Die Betriebselektriker oder Haustechniker überprüfen hin und wieder die BMA, bzw. die Funktion einzelner Melder. Dazu kommt es zu ständigen Feueralarmen in der Leitstelle. Es zwar vorher angerufen, das man jetzt das Lager XY oder den Bereich ABC überprüft und die Feuerwehr bei Auflaufen eines ALARM nicht ausrücken braucht. Ist das der normale Weg? Ständiges Auflaufen einer BMA in der Leitstelle? Gibt es eine Vorschrift das die BMA vor Ort auf Revision geschaltet werden können muss? Das Gleiche gilt natürlich auch für kleinere Feuerwachen, wo einzelne Betriebe die BMA überprüfen. 2) In der Leitstelle laufen Störungen der BMA. Wenn irgendwo die Spannung nicht mehr ausreichend ist, ein Übertragungsweg fehlerhaft ist oder sonstige Probleme auftreten. Also muss die Leitstelle entscheiden ob es wirklich nur eine Störung ist oder doch gleich Einsatzkräfte alarmiert. Ist das normal das in einer Leitstelle Störungen einer BMA auflaufen? Falls ja, wie wird reagiert. Falls nein, wo laufen die Störungen auf? 3) Hin und wieder kommt das dazu, das einzelne Gebäude oder auch nur einzelne Abschnitte abgeschaltet werden müssen. Beispielswiese bei Arbeiten mit Flamme / Rauchentwicklung OHNE Brandsicherheitswache oder bei Veranstaltungen, wo geraucht werden darf. Oder wenn durch Kran / Staplerarbeiten Infrarotmelder auslösen würden. Wer schaltet die BMA / Teilbereiche dann ab? Aufgabe und Verantwortung der Leitstelle? In der Regel der Betreiber, das ist klar. Aber wo ist der Unterschied in großen Firmen. Betreiber des kompletten Werks, einschließlich der Feuerwache, Lager, Schulungsräumen, Kantine usw. ist die Firma ABC Chemie. Schaltet da die Leitstelle ab? Oder fährt eine Führungskraft raus und schaltet vor Ort ab? Oder machen das die Betriebselektriker / Haustechniker? Okay, in einer kleinen Stadt XY ebenso Betreiber der Feuerwache wie auch vom Schulzentrum, wo beispielsweise ein Teilbereich der BMA vorübergehend abgeschaltet werden soll. Oder Arbeiten in der Stadthalle durchgeführt werden. Muß ja nicht immer mit offener Flamme gearbeitet werden, das eine BSW erforderlich wäre. Schneiden, Stemmarbeiten von Putz, Kalk usw. reichen aus um einen Rauchmelder zu aktivieren. Darum soll vorher die BMA abgeschaltet werden. Okay, für viele klingt s kompliziert; ist es auch. Aber die ständige Diskussion wer nun abschaltet und damit auch die Verantwortung übernimmt, soll geklärt und beendet werden. In normalen Feuerwachen ist das sicher kein Thema, bei Werkfeuerwehren jedoch sind sicher Begriffe wie Betreiber, Nutzer, Errichter usw. anders zu definieren. Freue mich über jeden Hinweis, Erfahrung oder rechtliche Grundlage. Ach ja, richtige Anschlussbestimmungen gibt es / gab es nicht, da es sich um einen Betrieb handelt, wo alles intern geregelt wurde. Ich sage schon mal ganz brav DANKE, auch für evt. Private Antworten. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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