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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | BMA vs. Sprinkler | 6 Beiträge | ||
Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG | 746207 | ||
Datum | 28.11.2012 20:10 MSG-Nr: [ 746207 ] | 3243 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian G. Sprinkleranlagen ausschließlich zusammen mit einer BMA (mit ÜE zur Feuerwehr) zum Einsatz. Ja, aber... zb. Lagergebäude nur mit Sprinkler geschützt. BMA besteht aus 1 Melder = in der Sprinklerzentrale. BMA übermittelt aber auch die Alarem von der Sprinkler-Anlage (via Sprinklerprüfbox) Aber für mich ist das technisch keine BMA mit Rauchmelder in allen Räume etc. Die BMA ist nur übermitteln und weil der Feuerpolizist wollte, gibts noch 1 Melder als Alibi. Die Sprinklerzentrale besteht faktisch aus Beton, Wasser und Metalrohren. :-) Geschrieben von Christian G. Vollschutz und Teilschutz sind Begriffe aus dem Überwachungsumfang einer BMA, Überwachungsumfang der BMA wir bei uns mit Vollüberwachung und Teilüberwachung (nur Gang oder Treppenhaus etc.) beschrieben. Und gemäss Definition von gewissen Versicherungsagenten, kann eine BMA nur Teilschutz gewähren. Ich habe schon einiges ergoogelt, aber so richtig schlüssig ist leider nichts. Grüsse aus der Schweiz Andy Sulser | ||||
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