Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | GEZ ab 2013 | 85 Beiträge |
Autor | Gerr8it 8P., Buxtehude / Niedersachsen | 746783 |
Datum | 05.12.2012 21:21 MSG-Nr: [ 746783 ] | 36541 x gelesen |
Infos: | 11.03.13 LFV Bayern: Rundfunkbeitrag ab dem 01.01.2013 07.03.13 Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein: Hinweise zur Rundfunkbeitragspflicht von Feuerwehrhäusern ab 2013 28.02.13 Rundfunkgebühren => Ausnahmen von der Regel 27.07.12 Müssen auch freiwillige Ortsfeuerwehren einen Rundfunkbeitrag zahlen? 27.07.12 Neuer Rundfunkgebührenbeitrag für Feuerwehren ab 2013
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Alle Infos 1:1 übernommen von der Homepage http://www.rundfunkbeitrag.de, z.T. gekürzt.
Der neue Rundfunkbeitrag
Am 1. Januar 2013 startet der Rundfunkbeitrag und löst damit die Rundfunkgebühr ab. Wer wie viele Geräte zu welchem Zweck bereithält, spielt zukünftig keine Rolle mehr.
Maximal ein Rundfunkbeitrag
Für Einrichtungen des Gemeinwohls wie Schulen oder gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz gelten ab 2013 gesonderte Regelungen.
Für sie gilt: Es ist maximal ein Rundfunkbeitrag von monatlich 17,98 Euro pro Betriebsstätte zu zahlen.
Es spielt zukünftig keine Rolle mehr, über wie viele Radios, Fernseher und Computer eine Einrichtung verfügt.
Gemeinnützige Einrichtungen
Für gemeinnützige Einrichtungen gilt ab 2013 eine besondere Regelung: Ihr Beitrag pro Betriebsstätte ist gedeckelt. (...)
Sie zahlen pro Betriebsstätte maximal einen Beitrag pro Monat 17,98 Euro.
Bei bis zu acht Beschäftigten pro Betriebsstätte fällt nur ein Drittel des Beitrags an monatlich 5,99 Euro.
Der Beitrag deckt auch alle auf die Einrichtung zugelassenen Kraftfahrzeuge ab. (...)
Ein fairer Beitrag
(...) Das Rundfunkfinanzierungsmodell ab 2013 entlastet gezielt Einrichtungen des Gemeinwohls. Neu ist die Berechnung des monatlichen Beitrags:
Klare Regelung: Der Beitrag pro Betriebsstätte ist gedeckelt. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte. Die auf die Einrichtung zugelassenen Kraftfahrzeuge sind beitragsfrei.
Einfache Berechnung: Der Beitrag lässt sich unkompliziert ermitteln. Das bedeutet weniger Aufwand.
Zeitgemäßes Modell: Der neue Beitrag deckt alle Angebote auf allen Verbreitungswegen ab. Es wird zukünftig nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden.
Als Einrichtungen des Gemeinwohls gelten:
(...)
Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz.
(...)
So errechnet sich der Beitrag
1.
Beschäftige pro Betriebsstätte
Für die Berechnung des Rundfunkbeitrags ist zunächst die Zahl der Betriebsstätten relevant. Die Anzahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte gibt an, in welche Beitragsstaffel die Einrichtung einzuordnen ist. Ein Beispiel: Ein gemeinnütziger Verein mit einer Betriebsstätte und 50 Beschäftigten gehört in die Beitragsstaffel 2 und zahlt einen Rundfunkbeitrag, insgesamt 17,98 Euro pro Monat.
Erfasst werden die sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Nicht mitgerechnet werden: Inhaberin oder Inhaber, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber, Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Leiharbeiter sind dem Unternehmen zuzuordnen, das das Personal verleiht.
(...)
Änderungen bei der Zahl der Betriebsstätten müssen Einrichtungen des Gemeinwohls umgehend melden. Wenn sich Änderungen bei der Zahl der Beschäftigten ergeben, ist dies nur einmal im Jahr mitzuteilen, jeweils bis zum 31. März eines Jahres.
(...)
2.
Kraftfahrzeuge
Der Beitrag deckt alle auf die Einrichtungen des Gemeinwohls zugelassenen Kraftfahrzeuge ab. In Fällen, in denen eine Zulassung auf die Einrichtung selbst - mangels entsprechender eigener Rechtsfähigkeit - nicht möglich ist, gilt: Ist das Kraftfahrzeug auf den Rechtsträger einer nicht rechtsfähigen Einrichtung zugelassen und wird es zu Einrichtungszwecken genutzt, so ist dieses ebenfalls beitragsfrei.
(...)
Staffel___Beschäftigte pro Betriebsstätte___Anzahl der Beiträge___Beitragshöhe pro Monat
1__________0 bis 8_________________________1/3__________________5,99 EUR
2__________ab 9___________________________1____________________17,98 EUR
Betriebsstätte
Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die zu nicht ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist. Das kann zum Beispiel ein Produktionsstandort, ein Geschäft, ein Vereinsbüro oder ein Krankenhaus sein. Auch eine Fläche innerhalb einer Raumeinheit kann eine Betriebsstätte sein (zum Beispiel Shop in Shop). Mehrere Raumeinheiten auf einem oder auf zusammenhängenden Grundstücken gelten als eine Betriebsstätte, wenn sie von einer Inhaberin oder einem Inhaber zum gleichen Zweck genutzt werden.
Natürlich alles meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
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| 27.07.2012 08:11 |
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Alex7 D.7, Helpsen |
| 27.07.2012 08:19 |
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Andr7e M7., Rheine |
| 27.07.2012 08:21 |
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Chri7sti7an 7B., Neuenhaus |
| 27.07.2012 08:36 |
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Alex7 D.7, Helpsen |
| 27.07.2012 08:40 |
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., Bad Hersfeld |
| 27.07.2012 08:40 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 27.07.2012 08:41 |
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Chri7sti7an 7B., Neuenhaus |
| 27.07.2012 08:41 |
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., München |
| 27.07.2012 09:26 |
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Mari7o-A7lex7and7er 7L., Clausthal |
| 27.07.2012 09:29 |
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., München |
| 27.07.2012 08:43 |
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Uli 7W., Sulz-Hopfau |
| 27.07.2012 09:35 |
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft |
| 27.07.2012 09:42 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 27.07.2012 09:46 |
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., Bad Hersfeld |
| 05.11.2012 16:33 |
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Matt7hia7s M7., Berlin |
| 24.11.2012 12:57 |
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Alex7 D.7, Helpsen |
| 25.11.2012 17:05 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau |
| 05.12.2012 21:21 |
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Gerr7it 7P., Buxtehude |
| 06.12.2012 00:30 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau |
| 06.12.2012 08:48 |
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Mich7ael7 B.7, Landau in der Pfalz |
| 06.12.2012 09:59 |
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Gerr7it 7P., Buxtehude |
| 06.12.2012 10:56 |
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Magn7us 7H., Pöttmes |
| 06.12.2012 11:06 |
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Gerr7it 7P., Buxtehude |
| 06.12.2012 11:17 |
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., Flensburg |
| 06.12.2012 11:33 |
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Thom7as 7B., Korntal-Münchingen |
| 06.12.2012 11:38 |
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., Flensburg |
| 06.12.2012 12:20 |
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Hara7ld 7S., Köln |
| 06.12.2012 13:06 |
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., Flensburg |
| 06.12.2012 14:21 |
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Hara7ld 7S., Köln |
| 06.12.2012 10:05 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 06.12.2012 11:32 |
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., Wüstenrot |
| 06.12.2012 12:07 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 06.12.2012 12:57 |
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., Wüstenrot |
| 28.02.2013 08:37 |
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Benj7ami7n B7., Wietmarschen |
| 07.03.2013 00:00 |
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Alex7 D.7, Helpsen |
| 07.03.2013 11:20 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau |
| 07.03.2013 15:36 |
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., Bad Hersfeld |
| 07.03.2013 16:29 |
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., Thierstein und Magdeburg | |