Hallo zusammen,
bei uns taucht gerade die Frage auf, bei welchem Arzt Feuerwehranghörige ihre G 26-Untersuchung durchführen können. In diesem Zusammenhang wird darüber diskutiert, welche Voraussetzungen ein Arzt hierzu mitbringen muss. Neben der entsprechenden Praxisausstattung spielt bekanntlich die ärztliche Befähigung ein Rolle. Allerdings sind wir uns nicht ganz einig darüber, ob für ehrenamtlich Tätige in Freiwilligen Feuerwehren in BaWü ein Allgemeinarzt mit entsprechender Befähigung als "ermächtigter" Arzt gilt. Die Gesetzliche Unfallversicherung schreibt ja für Beschäftigte in Betrieben analog dazu die Untersuchung durch einen ausgewiesenen Arbeitsmediziner vor.
Wer darf in BaWü die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen untersuchen? Welche Voraussetzungen muss er ggf. für diese Aufgabe mitbringen?
Danke im Voraus
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