Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Unterstützung RD - Ersatz der Einsatzkosten - von wem ? | 24 Beiträge |
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 748378 |
Datum | 22.12.2012 23:04 MSG-Nr: [ 748378 ] | 16519 x gelesen |
Rettungsdienst
Feuerwehr
Hallo zusammen,
Einsätze zur Unterstützung des RD (Tragehilfe, Türöffnung etc) sind in den letzten Jahren gestiegen.
Diese Einsätze sind nach dem LBKG-RLP nicht kostenpflichtig (es geht um die Einsatzkosten - nicht um den Ersatz der Sachschäden).
Besteht "trotzdem" die Möglichkeit, dass die Einsatzkosten der Feuerwehr erstattet werden ?
Amtshilfe für den RD: Ist grundsätzlich kostenlos - dürfte also ausscheiden.
GoA: Sollte möglich sein, allerdings müsste das Rathaus dann die "Rechnung" an die / den Wohnungsinhaber direkt stellen, was wohl nicht gewollt ist.
Ich meine mich zu erinnern, dass hier im Forum mal ein Urteil rund ging, wonach bei medizinischen Notfällen die Krankenkassen zur Übernahme der Einsatzkosten der FW verpflichtet sind. Ich finde aber weder den Beitrag noch das Urteil.
Was macht Ihr nach solchen Einsätzen - fordert Eurer Rathaus die Kosten an, wenn ja, von wem ?
MfG, Thomas
Dies ist ausschließlich meine private Meinung
Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)
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| 22.12.2012 23:04 |
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Thom7as 7K., Hermeskeil | |