Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kommune als Dienstleistungsanbieter | 14 Beiträge |
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 749777 |
Datum | 08.01.2013 13:30 MSG-Nr: [ 749777 ] | 4395 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Moin,
denken wir uns mal ein Objekt, dass nicht in der Zuständigkeit des kommunalen Brandschutzes liegt. Kann hier die Kommune als Dienstleister auftreten und die Übernahme des Brandschutzes anbieten?
Wie verhält es sich dann mit in Anspruchname von bspw. SoSi? Handelt es sich noch um eine hoheitliche Aufgabe?
Greifen die Schutzbestimmungen, dass den FA aus ihrem Dienstverhältnis kein Nachteil entstehen darf? Und dass sie Freizustellen sind? Oder handelt es sich dann nur noch um "freiwillig" unbezahlte Angestellte eines Dienstleisters?
Gruß,
Thorben
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| 08.01.2013 13:30 |
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Thor7ben7 G.7, Leese OS | |