Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Metall- Kabeltrommel | 23 Beiträge |
Autor | Mich8a K8., Freudental / Baden Württemberg | 749895 |
Datum | 09.01.2013 16:12 MSG-Nr: [ 749895 ] | 18256 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Hallo mzusammen, ich habe mal eine Frage die ich zur Diskussion stelle.
Auf Baustellen und Montageorten sind keine Kabeltrommeln ( Leitungsroller) aus Metall zulässig, die besagt die BGI/GUV-I 608.
Kurzer Auszug daraus:
Leitungsroller
Leitungsroller sind für den Einsatz unter rauen Umgebungsbedingungen auf Bauund
Montagestellen geeignet, wenn sie die Anforderungen nach Grundsatz
GS-ET-35 erfüllen. Das bedeutet, dass sie nach DIN EN 61242 (VDE 0620-300)
oder DIN EN 61316 (VDE 0623-100) gebaut sind und zusätzlich folgende Merkmale
aufweisen:
Ausführung in Schutzklasse II, d.h. schutzisoliertes Betriebsmittel mit doppelter
oder verstärkter Isolierung, mit entsprechender Kennzeichnung.
Ausrüstung mit einer Leitung vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F,
Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel müssen aus Isolierstoff bestehen oder mit
Isolierstoff umhüllt sein, um zu verhindern, dass durch eine beschädigte Leitung
eine gefährliche Berührungsspannung an großflächig berührbaren Konstruktionsteilen
ansteht.
Nun bin ich der Meinung das auf Einsatzstellen die gleichen oder sogar schlimmere Bedingung herrschen. Wie sieht es denn da aus? Ich habe im Netz nichts gefunden und bei uns sind noch die guten alten blauen Kabeltrommel aus Metall verlastet.
Gibts da eine Vorschrift oder Norm die das regelt?
Gruß Micha
"Dies ist ausschließlich meine persöhnliche Meinung, sollte sie fachlich falsch sein so bitte ich um berichtigung! Man lernt nie aus".
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| 09.01.2013 16:12 |
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Mich7a K7., Freudental | |