Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Signet 'Star of Life' | 15 Beiträge |
Autor | Joch8en 8L., Schwäbisch Hall / Baden-Württemberg | 751305 |
Datum | 22.01.2013 07:07 MSG-Nr: [ 751305 ] | 6726 x gelesen |
Rettungshelfer, 320h Ausbildung
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Hallo zusammen!
Hallo zusammen!
habe mal eine Frage, die kürzlich aufgekommen ist, und zwar betrifft es den Star of Life:
In Deutschland ist er ja geschützt, für Unternehmen, die dem BKS angehören. Wie verhält es sich aber bei Personen im nicht-dienstlichen (quasi privaten) Bereich? Deshalb nun die Frage:
Wer darf ihn als Aufkleber, Pin, auf Shirts, etc. ... verwenden?
- alle: vom SanDienst bis RettDienst?
- nur im Rettungsdienst Tätige? Wer da? vom RH an, oder nur RS, oder nur RA....?!?
- ist es rein ein Symbol oder hängt damit auch eine bestimmte Qualifikation zusammen?
Wär super, wenn sich da jemand auskennt und weiterhelfen kann!
Danke schonmal !!
Es geht nicht um die Sinnhaftigkeit, privat mit dem Signet auf dem T-Shirt o.ä. herumzurennen, sondern mich interessiert rein der rechtliche Hintergrund dazu!
Kameradschaftliche Grüße
Jochen Lutz
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| 22.01.2013 07:07 |
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Joch7en 7L., Schwäbisch Hall | |