Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Dekontamination nicht FW-BOS | 7 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 752512 |
Datum | 31.01.2013 21:26 MSG-Nr: [ 752512 ] | 1837 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Einsatzleiter
Geschrieben von Stefan J.Da hier eine Gefahr nach LBKG vorliegt, ist auch die Befugnis der Gefahrenabwehr beim EL der Feuerwehr und nicht der Polizei (Wie beim Brand auch)
Wird in RLP die Polizei nicht aufgrund ebenfalls vorliegender eigener Rechtsgrundlage nachdem Landes-Polizeigesetz tätig? [1]
[1]
Inwiefern sie es tut und wie weit das natürlich mit gegenseitiger Abstimmung gemacht wird ist natürlich rein praktisch eine andere Sache.
Aber auch in RLP dürfte es Aufgabe der Polizei sein Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden. [2]
[2]
und außerdem ist die Polizei bewaffnet :-)
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