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Thema | Löschwasservorrat | 27 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8R., Neustadt/WN / Bayern | 752695 |
Datum | 01.02.2013 22:38 MSG-Nr: [ 752695 ] | 15464 x gelesen |
Hallo,
es wäre sehr nett, wenn ich zu meinem nachstehenden Problem hilfreiche Antworten bekommen könnte. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:
Wir bauen derzeit ein kleines Waldcafe in Alleinlage um. Das Gebäude hat eine Größe von 8,50 m x 8.50 m mit zwei Stockwerken und einem ausgebauten Dachgeschoss (Zeltdach). Das Paterre soll wieder als kleines Cafe mit ca. 25 Sitzplätzen betrieben werden. Dazu gibt es noch einen Anbau mit 10 m x 5 m, in dem die Küche und die ganzen sanitären Anlagen untergebracht sind.
Aufgrund der Alleinlage gibt es keinen Hydranten weit und breit.... es gibt lediglich eine normale Trinkwasserleitung zum Anwesen.
In ca. 180 m Entfernung des Hauses gibt es einen Mühlenteich mit ca. 150 m Länge, ca. 20 m Breite und einer Tiefe von ca. 1.50 m.
In ca. 250 m Entfernung gibt es ein kleines Fließgewässer, das bei Löscharbeiten aufgestaut werden kann.
In den Arbeiten zum Bauantrag wurden diese beiden Löschmöglichkeiten (neben 3 wasserführenden Löschfahrzeugen a 3000l) von der Gemeinde vorgesehen.
Soweit dachte ich, dass das alles passen müsste und machte mir keine weiteren Gedanken zu diesem Thema.
Dann kam noch der Besuch des Kreisbrandrates vor Ort.
Dieser stellte fest, dass man zum Löschen des Anwesens 96 cbm Wasser benötigt und dazu ein Löschwasserspeicher in der Größe von 75 - 100 cbm zu errichten sei. Nachdem ich das erste mal etwas mit einem Kreisbrandrat zu tun hatte, war ich in dieser Situation völlig überfordert und stimmte zu, dass, wenn es sein muss, wir dann eben eine Zisterne in dieser Größe errichten würden (was aber seiner Aussage nichts mit der Nutzung als Cafe zu tun hat, denn die Löschwassermenge ergibt sich aus der Größe des Gebäudes)
Das wurde dann so in den Bauantrag eingeschrieben und steht nun so drin.
Nach dem Besuch habe ich mich über die Kosten informiert und es kamen ca. 20.000 Euro heraus. Das Geld haben wir nicht und nun meine Fragen: Welche rechtl. Grundlagen regeln diese Festlegung des Kreisbrandrates?
Der Kreisbrandrat hat uns weder rechtlich aufgeklärt und uns auch keine Kosten für eine solche Zisterne genannt.
In einem darauffolgenden Telefonat habe ich dann angefragt, ob es möglich ist, einen Löschteich anzulegen? Er stimmte dem zu, jedoch mit einer Größe von 1000 cbm. Von unserer Seite aus wären ca. 150 cbm möglich gewesen.
Der Kreisbrandrat ist zu keinen weiteren Gesprächen bereit und wir müssen die Angaben im genehm. Bauantrag umsetzen.
Wir sind in dieser Angelegenheit am Boden zerstört, da hier keinerlei Gesprächsbereitschaft vorliegt.
Also unsere Fragen: reichen die vorh. Löschmöglichkeiten nicht aus und wo stehen die rechtl. Grundlagen für das Vorgehen des Kreisbrandrates?
Vielen Dank für Euere Beiträge
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| 01.02.2013 22:38 |
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., Neustadt/WN |
| 01.02.2013 23:27 |
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Thor7ben7 G.7, Leese OS |
| 03.02.2013 13:21 |
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Joha7nne7s J7., Weidhausen |
| 03.02.2013 15:09 |
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., Neustadt/WN |
| 03.02.2013 15:30 |
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., Neustadt/WN | |