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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaUrteil Menschenrettung9 Beiträge
AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern752839
Datum03.02.2013 10:04      MSG-Nr: [ 752839 ]4870 x gelesen

Hallo Daniel,

ich weiß nicht ob ich das zwischen den Zeilen jetzt richtig lese.

Die UVV Feuerwehren sagt in § 17:

Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.

Das bedeutet für mich als Nichtjurist: Wenn ich von der UVV abweiche geht das nur in einem Fall und das ist die Menschenrettung. Dann aber auch nur, wenn es sich um einen Einzelfall handelt.

Daher ist es aus meiner Sicht überhaupt nicht wichtig ist ob die Menschenrettung die Regel oder die Ausnahme ist, denn bezogen auf § 17 ist das sowieso nicht relevant.


Schöne Grüße

Florian

Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

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 03.02.2013 09:19 Dani7el 7R., Ulm
 03.02.2013 10:04 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
 03.02.2013 11:57 Dani7el 7R., Ulm
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