1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo,
ja, soweit klar und auch bekannt.
Jetzt wurde eben davon berichtet, dass es wohl eine Entscheidung dazu gäbe, die dies de facto soweit einschränkt, dass als der Einzelfall letztendlich nur noch die Rettung eines verunfallten FA angesehen werden könnte.
Das wäre mir jetzt so mit sicherer Quelle nicht bekannt, und daher bin ich da jetzt eben auf der Suche.
Grüße
Daniel
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